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Mitteilungen aus der Finanzverwaltung
Zusammenstellung der Fälligkeiten von wiederkehrenden Steuern und Abgaben der Gemeinde Raisting:
| Art der Abgabe |
Steuer Zahlungsmodus |
Termine |
| Grundsteuer A und B |
vierteljährlich |
15.Februar, 15.Mai, 15.August, 15.November |
| Grundsteuer (wenn keine vierteljährliche Zahlung gewünscht) |
Jahreszahler |
01.Juli |
| Grundsteuer (wenn der Jahresbetrag 30,-- € nicht übersteigt) |
halbjährlich |
15.Februar, 15.August |
| Grundsteuer (wenn der Jahresbetrag 15,-- € nicht übersteigt) |
Jahreszahler |
15.August |
| Abwasserabgabe |
jährlich |
20.Februar |
| Hundesteuer |
jährlich |
15.Februar |
| Friedhofsunterhaltsgebühr |
jährlich |
15.Mai |
| Grundstückspachten |
jährlich |
01.November |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlungen |
vierteljährlich |
15.Februar, 15.Mai, 15.August, 15.November |
Diese durch Gesetz festgelegten Abgabetermine müssen dringend eingehalten werden.
Folgen verspäteter Zahlung:
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist bei einer Säumnis von mehr als 5 Tagen gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b KAG in Verbindung mit
§ 240 Abgabenordnung 1977 je angefangener Mo-nat ein Säumniszuschlag von 1 von Hundert des rückständigen, auf 50,00 € nach unten
abgerundeten Betrages zu entrichten. Außerdem haben Sie entstehende Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten zu tragen.
Sie können sich zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten sparen, wenn Sie uns für diese Abgaben und Steuern eine
Einzugsermächtigung erteilen, damit diese Beträge jeweils abgebucht werden können. Wir würden uns dadurch zusätzliche Verwaltungs-
und Personalkosten sparen, die dann sinnvoller eingesetzt werden können.
Hier die Einzugsermächtigung zum Download!
Die Dokumente liegen im pdf-Format vor. Um pdf-Dateien anzeigen zu können, sollten Sie den Acrobat Reader installiert haben.
Hier der Link zum kostenlosen Download:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
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