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Aktuelles
vom 09.02.2012
Mitarbeiter/in für Bauhof gesucht! (Downloadgröße 0,2 MB)
vom 06.02.2012
Sammelbehälter für Kleinelektrogeräte in Raisting (Downloadgröße 0,3 MB)
vom 17.12.2011
Mitteilungsblatt der Gemeinde Raisting Dezember 2011 (Downloadgröße 1,7 MB)
vom 15.12.2011
Bekanntmachung Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Downloadgröße 0,5 MB)
vom 19.10.2011
Mitteilungsblatt der Gemeinde Raisting Oktober 2011 (Downloadgröße 0,6 MB)
vom 12.07.2011
Mitteilungsblatt der Gemeinde Raisting Juli 2011 (Downloadgröße 1,4 MB)
vom 22.05.2011
Mülltrennung und Grabsteinprüfung auf dem Friedhof (Downloadgröße 0,4 MB)
vom 20.04.2011
Breitbandversorgung
Telekom:
Nach Auskunft der Telekom sind rund 1000 Haushalte (= Telefonanschlüsse) der Gemeinde Raisting 700 Haushalte unterversorgt. Unterversorgung bedeutet, dass die Verfügbarkeit von Breitband im Festnetz unter 1000 kbit/s liegt. Die tatsächliche Verfügbarkeit liegt bei 384 kbit/s.
Ausbau zur Verbesserung der Breitbandversorgung 2011/2012!!!
- an 99 % der zur Zeit vorhandenen Anschlüssen sollen Übertragungsbitraten von 6.304 kbit/s Downstream / 576 kbit/s Upstream und bis zu 16.000 kbit/s Downstream / 1.024 kbit/s Upstream möglich sein
UMTS von T-Mobile:
Seit dem 15.02.2010 ist die UMTS-Mobilfunkanlage in Betrieb. Laut der Versorgungsprognose von T-Mobile, dürfte im ganzen Gemeindegebiet eine gute UMTS/HSDPA-Versorgung vorhanden sein. Das bedeutet, dass dort Datenübertragungsraten von bis zu 7,2 MBit/s möglich sind. Dies entspricht ungefähr einem DSL 6000-Anschluss.
Dies wurde Vorort getestet und funktioniert auch. Sollten Sie sich schon einmal einen sog. „Surfstick“ besorgt haben und sollte dieser nicht funktioniert haben, so kann ich Ihnen gerne den zuständigen Kundenberater benennen.
Infos über UMTS (Verfügbarkeit, Preise usw.) gibt es unter http://www.flat-umts.de !!!
Kabel Deutschland:
Eine echte Alternative im Bereich der Breitbandversorgung stellt Kabel-Deutschland dar. Das entsprechende Kabelnetz ist bereits gut ausgebaut (nicht flächendeckend). Die Verfügbarkeit liegt hier im DSL-Bereich bei bis zu 32 MBit/s!!!! Davon können bereits 530 Haushalte in unserer Gemeinde profitieren.
Infos http://www.kabeldeutschland.de/start/verfuegbarkeit/adresse.html
Um die Verfügbarkeit zu prüfen oder evtl. über den jeweiligen Ausbauzustand Informationen zu erhalten, steht Ihnen natürlich die Gemeinde Raisting gerne zur Seite.
Nach Auskunft von Kabel-Deutschland, gibt es vereinzelt Objekte, die vom bestehenden Kabel im Bürgersteig aus eine Hausanschlussleitung legen lassen müssen. Diese sind in der Regel jedoch mit geringem technischem und finanziellem Aufwand nach Auftrag des Kunden zu realisieren.
Gratis Bestell-Hotline: 0800 / 664 55 77 (Mo. So. von 7.30 Uhr bis 22.00 Uhr)
Nach den bisherigen Erfahrungen, ist das nicht immer so reibungslos möglich, wie uns Kabel-Deutschland erzählen möchte! Wenn man aber die Möglichkeit hat, sollte man diese jedenfalls nutzen.
Internet via Satellit:
Gute Erfahrungen machten hier Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatten sich Landesregierung und Breitbandbeauftragte besonders engagiert und Länderinitiativen zusammen mit Anbietern HETAN und Eutelsat gestartet. Die Folge: Die Einwohner dieser beiden Länder zahlen seitdem nur die Monatgebühren in Höhe von 39,90 €, sparen jedoch die Kosten für Hardware, Einrichtungsgebühr, Installation und Versand. Aktionsrabatte für die bayerischen Gemeinden sind ebenfalls möglich über http://de.hetan.eu/BY .
LTE:
Seit dem 05.April 2011 wird LTE mit dem Produkt Call&Surf via Funk vermarktet. Die Vermarktung findet derzeit allerdings nur reaktiv statt. Interessenten haben die Möglichkeit im Internet eine Vorabfrage zur Versorgung zu tätigen (www.telekom.de/4g) und können dann bei einem Fachhändler vor Ort oder auch im T-Shop konkretere Informationen zur Versorgung für Ihre Adresse erhalten.
Als Endgerät für den Empfang von LTE benötigen die Kunden einen neuen Router (Speedport LTE800). Dieser wird von der Telekom Deutschland im Rahmen des Call&Surf Comfort via Funk Vertrages angeboten. Über den Router verbindet man den Laptop oder den Desktop-PC per LAN oder WLAN und kann so ins Internet gehen. Derzeit bietet die Telekom über LTE eine garantierte Datenübertragungsrate von mindestens 2-3 Mbit/s an.
Leider stehen uns aber keine Erfahrungswerte zur Verfügung, deshalb kann ich nicht sagen, ob dass auch alles so funktioniert wie die Telekom es uns glaubhaft machen möchte!!!
Übersicht:
• Machbarkeitsstudie auf Landkreisebene wurde abgeschlossen
• Auswahlverfahren ist beendet
• 2 Angebote stehen uns zur Verfügung
• Angebot der Telekom am wirtschaftlichsten
• Deckungslücke 165.500 € - die durch Gemeinde übernommen wird
• Förderantrag gestellt / max. mögliche Förderung 100.000 €
• Ausbau soll bis Mitte 2012 abgeschlossen sein
• Bandbreite nach Ausbau bis 16 MBit/s
Auskünfte:
Konrad Eisenhauer
Tel: 08807/21439-0
Fax: 08807/21439-20
e-mail: konrad.eisenhauer@raisting.bayern.de |
vom 14.04.2011
Wenn Grabsteine zum Risiko werden
Jährlich ereignen sich bundesweit rund 100 Unfälle, welche auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Friedhofsverwaltungen daher angehalten, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Die Grabrechtsinhaber können sich an der Überprüfung beteiligen.
Warum bedarf es einer jährlichen Standsicherheitsprüfung?
Die Standsicherheitsprüfung, auch „Rüttelprobe“ genannt, ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie oftmals den Unmut der Friedhofsbesucher hervorruft und Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabrechtsinhaber. Sie dient ebenfalls der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Denn jedes Jahr wieder werden bei der Kontrolle lockere Grabmale festgestellt.
Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?
Die Überprüfung ist nach einem strengen Maßstab durchzuführen. Es genügt nicht eine bloße Inaugenscheinnahme der Grabmale. Die Schäden sind oftmals nicht ohne weiteres erkennbar. Grabmale müssen daher, wenn nicht ihre Beschaffenheit von vornherein eine Gefahr ausschließt, durch kräftiges Drücken oder auf andere geeignete Weise daraufhin untersucht werden, ob sie sich bereits im Gefüge gelockert haben.
Auf die Grabmale wird also Druck ausgeübt, es wird jedoch nicht gerüttelt. Der Begriff "Rüttelprobe" ist somit falsch und technisch unzutreffend, wenn er auch immer wieder in Literatur, Medien und von den Gerichten verwendet wird. Denn wer rüttelt, gefährdet auch feststehende Grabmale. Es soll davon ausgegangen werden, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals gegeben ist, wenn bei der Ausübung von Druck am oberen Ende der Breitseite des Grabmals (max. Höhe 1,20m) mit einer Kraft von 500 N entspricht ca. 50 kg (normale horizontale Armkraft) keinerlei Schwankungen auftreten.
Diese Standsicherheitsprüfung wird im Mai 2011 auf unserem Friedhof ein unabhängiger Sachverständiger durchführen. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals dessen Standunsicherheit festgestellt, muss der Friedhofsträger unverzüglich entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Lockere, aber noch nicht unmittelbar umsturzgefährdete Grabmale werden mit farbigen Aufklebern, welche keine Rückstände auf dem Grabmal hinterlassen, markiert. Besteht eine Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden von der Friedhofsverwaltung angeschrieben und um Beseitigung der Gefahrenlage gebeten. Festgestellte Schäden wie auch deren Instandsetzung werden von der Verwaltung dokumentiert.
Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, welche der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.
Standsicherheitsüberprüfung der Grabanlagen
Die jährliche Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale wird sowohl von der Garten-Bauberufsgenossenschaft wie auch von den Haftpflichtversicherern gefordert. Die Notwendigkeit der Überprüfung ist eine Vorsorgemaßnahme um Verletzungen und Todesfälle durch umgestürzte Grabmale zu vermeiden.
Es ist Pflicht und Aufgabe des Friedhofbetreibers einmal jährlich, nach der Frostperiode, die Überprüfung der Grabmale durch Fachkundige ausführen zu lassen. Auch die Prüfung mit Prüfgeräten muss durch den Fachkundigen erfolgen. Das Prüfgerät ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Die Überprüfung jeder einzelnen Grabanlage muss sachlich und fachlich schriftlich dokumentiert werden. Die Dokumentation wird bei eventuellen Rechtsverfahren vor Gericht als Beweis verwendet. Bei nichtfachkundiger Prüfung ist eine glaubwürdige Beweislast sehr schwer zu erbringen.
Die Prüfer der DEKRA prüfen die Grabanlagen nach den Vorgaben der Gartenbau Berufsgenossenschaft ( VSG 4.7 Anlage 1.P.11 ) und nach den Vorgaben der BADK unter Anwendung der Richtlinie für die Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks.
Alle Prüfer der DEKRA sind fachkundig ausgebildet.
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vom 17.12.2010
Mitteilungsblatt der Gemeinde Raisting Dezember 2010 (Downloadgröße 3,3 MB)
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